Schliesslich bittet der Beschuldigte um sofortige Mitteilung von Ort und Zeit der vertrauensärztlichen Untersuchung. Anhand der Sendungsnachverfolgung ist ersichtlich, dass der Beschuldigte seinen Brief am 15. Mai 2019 um 17:02 Uhr beim PostParc in Bern der Post übergab und dieser am 17. Mai 2019 beim Obergericht einging (pag. 1703). Mit Verfügung vom 17. Mai 2019 teilte die Verfahrensleitung dem Beschuldigten mit, eine nachträgliche Untersuchung sei – wie er dies in seinem Schreiben selber geltend mache – nicht geeignet, etwas Zuverlässiges zu seiner Verhandlungsfähigkeit beizutragen, weshalb darauf verzichtet werde (pag. 1704 f.).