Schliesslich finden sich auch in den Akten Hinweise darauf, dass sich der Beschuldigte nicht «ganz den ganzen Oktober 2005» in Norditalien aufhielt, wie er nun glaubhaft machen will. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang beispielsweise ein vom 15. Oktober 2005 datierender Vertrag, in welchem sich der Beschuldigte zur Lagerung und Überwachung von Hanfpflanzen verpflichtet und der von ihm unterschriftlich bestätigt ist (pag. 317). Auf die Rolle des Beschuldigten bzw. das Ausmass seiner Beteiligung an den vorliegend zu beurteilenden Vorwürfen wird im Rahmen der Beweiswürdigung näher einzugehen sein.