59 Z. 12- 18). Passend dazu tauchte ein Schreiben der besagten Schwester auf, die sich in einem Brief förmlich an ihren Bruder richtete und die exakt erwähnten (und beschlagnahmten) Beträge von ihm zurückforderte, da sich die Sache mit dem Autokauf nun erledigt habe (pag. 304). Schliesslich finden sich auch in den Akten Hinweise darauf, dass sich der Beschuldigte nicht «ganz den ganzen Oktober 2005» in Norditalien aufhielt, wie er nun glaubhaft machen will.