Nach einem derart langen Kontaktunterbruch wären weiter einige einleitende Bemerkungen (wie z.B. die Frage nach der Befindlichkeit der angeschriebenen Person) zu erwarten. W.________ nimmt dagegen ohne Umschweife scheinbar beiläufig genau auf den Deliktszeitraum Bezug und gibt zu verstehen, der Beschuldigte habe sich «ganz genau den ganzen Oktober 2005» mit «U.________ und V.________ » in «Norditalien» aufgehalten. Er greift damit sämtliche Teile des Alibis des Beschuldigten auf und bestätigt sie. Zunächst ist es äusserst unwahrscheinlich, dass sich W._____