3.1.5 Zu den beantragten Entlastungszeugen Wie sich im Rahmen der Beweiswürdigung zeigen wird, legen diverse Beweismittel eine direkte Beteiligung des Beschuldigten an den ihm gemachten Vorwürfen nahe. Der erstmals in seinen persönlichen Eingaben an die erstinstanzliche Verfahrensleitung – mithin rund acht Jahre nach den hier zu beurteilenden Vorfällen – erhobene Einwand des Beschuldigten, er habe sich während dem Deliktszeitraum durchwegs nicht in der Schweiz befunden (vgl. z.B. Eingabe vom 4. Dezember 2013, pag.