9 und F.________ weiter zu berücksichtigten, dass sie die Schweiz bereits seit langem wieder verlassen haben dürften und eine Befragung auch vor diesem Hintergrund unverhältnismässig erschiene. Die vom Beschuldigten teilweise pauschal beantragten Konfrontationen («Konfrontationen allesamt») muten umso merkwürdiger an, als dieser bis dato sämtliche Vorladungen ignorierte und den erst- und oberinstanzlichen Hauptverhandlungen durchwegs unentschuldigt fernblieb.