_, P.________, C.________, D.________, E.________, F.________, Q.________ den Beschuldigten nur marginal und stellen weder die einzigen noch die in entscheidender Weise belastenden und daher für den Schuldspruch ausschlaggebenden Beweismittel dar. Neben der marginalen Bedeutung ihrer Aussagen ist mit Blick auf C.________, D.________, E.________