_, der daraufhin als neuer amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt wurde, finden sich keine Hinweise auf Handlungen, die objektiv für ein gestörtes Vertrauensverhältnis sprechen würden. Erst eine Anzeige der Vorinstanz wegen einer Mehrfachverteidigung gab schliesslich den Anlass für die Bewilligung eines erneuten Wechsels auf den derzeitigen amtlichen Verteidiger des Beschuldigten. Nach dem Gesagten war der Beschuldigte im vorliegenden Verfahren durchwegs gehörig verteidigt.