Weiter habe er als Verteidiger nicht die Möglichkeit gehabt, den Zeugen Fragen zu stellen und sich so ein Bild über die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen (bzw. die Art und Weise, wie sie ihre Aussagen gemacht hätten) zu machen. Deshalb sei eine wirksame Verteidigung nicht gewährleistet gewesen. Im Übrigen seien auch die vormaligen amtlichen Verteidiger nicht bei allen relevanten Einvernahmen anwesend gewesen. Diesbezüglich habe der Europäische Gerichtshof im Urteil 1420/62 festgehalten, nicht nur der Entzug, sondern auch der Wechsel einer Verteidigung könne die Effektivität derselben einschränken. Das Prinzip der