3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen 3.1 Beweisanträge 3.1.1 Anträge auf Einvernahme und Konfrontation mit Belastungszeugen In seiner Berufungserklärung vom 19. Juni 2018 liess der Beschuldigte über seinen amtlichen Verteidiger folgende Anträge stellen: Erstens seien G.________ und H.________ oberinstanzlich einzuvernehmen. Bei diesen beiden Personen solle es sich angeblich um Mitglieder der Bande des Beschuldigten handeln. Die Feststellung, ob diese Personen tatsächlich mit dem Beschuldigten zusammen eine Bande im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes gebildet hätten, sei durch die Kammer selbst festzustellen.