Ohne eine entsprechende Untersuchung gelte seine Abwesenheit als unentschuldigt. Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte in früheren Verfahren oftmals unmittelbar vor der Verhandlung unter Vorlage eines Arztzeugnisses, das sich nicht direkt zur Verhandlungsfähigkeit äusserte, entschuldigen liess (pag. 1573). Mit Verfügung vom 21. Januar 2019 wurde dem Beschuldigten mitgeteilt, aufgrund einer Terminkollision sei es zu einer Änderung im Spruchkörper gekommen. Neben Oberrichter Kiener und Oberrichter Gerber amte neu Oberrichter J. Bähler als Koreferent (pag. 1582).