Als allfälliger Zusatztermin wurde der 18./19. Juni 2019 vorgesehen. Dem Beschuldigten wurde sodann vorsorglich mitgeteilt, für den Fall, dass für einen der vorgesehenen Termine eine unfall- oder krankheitsbedingte Verhandlungsunfähigkeit geltend gemacht werde, werde eine vertrauensärztliche Untersuchung beim Institut für Rechtsmedizin angeordnet. Ohne eine entsprechende Untersuchung gelte seine Abwesenheit als unentschuldigt.