Am 20. August 2018 wurde dem Beschuldigten mitgeteilt, die Verfahrensleitung gehe von Oberrichterin Bratschi auf Oberrichter Kiener über. Als weitere Mitglieder wurden Oberrichter Schmid und Oberrichter Gerber genannt (Verfügung vom 20. August 2018, pag. 1558 f.). Mit Beschluss vom 25. Oktober 2018 (pag. 1560 ff.) stellte die Kammer fest, dass sich N.________ als beschwerte Drittperson innert Frist nicht hatte vernehmen lassen. Folglich wurde ihr gegenüber die Rechtskraft des Urteils vom 30. Juli 2015 festgestellt und sie schied oberinstanzlich als Partei aus dem Verfahren (Ziff. 3 des Beschlusses vom 25. Oktober 2018, pag.