Er rügte vorab die Zusammensetzung des Gerichts und die übermässig lange Dauer des Verfahrens, weswegen er die Einstellung des Verfahrens beantragte. Eventualiter beantragte er einen Freispruch seines Mandanten und die Rückgabe der beschlagnahmten CHF 23‘773.60 sowie zweier Mobiltelefone (pag. 1515 f.). Mit Eingabe vom 16. Juli 2018 machte die Generalstaatsanwalt geltend, es werde weder Anschlussberufung erklärt, noch ein Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten beantragt (pag. 1555). Am 20. August 2018 wurde dem Beschuldigten mitgeteilt, die Verfahrensleitung gehe von Oberrichterin Bratschi auf Oberrichter Kiener über.