716 und Akten PEN 16 854 pag. 105). Anschliessend wurde das Berufungsverfahren wieder aufgenommen und den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 1453 ff.). Am 19. Juni 2018 reichte Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten die Berufungserklärung ein (pag. 1510 ff.). Darin erklärte er die vollumfängliche Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils. Er rügte vorab die Zusammensetzung des Gerichts und die übermässig lange Dauer des Verfahrens, weswegen er die Einstellung des Verfahrens beantragte.