1. zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu je CHF 30.00, insgesamt ausmachend CHF 480.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit wird auf 2 Jahre festgesetzt; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 120.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt; 3. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘525.20; 4. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00; 5. zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 4‘263.45 an den Straf- und Zivilkläger C.________.