20.11 Ergebnis Der Beschuldigte ist zu einer bedingten Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu je CHF 30.00, insgesamt ausmachend CHF 480.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 120.00 (Ersatzfreiheitsstrafe: 4 Tage) zu verurteilen. Die Probezeit für die bedingte Geldstrafe wird auf 2 Jahre festgesetzt. VI. Kosten und Entschädigung