15 gung von Miete und Krankenkasse verfügt er damit über ein (potentielles) Einkommen von rund CHF 1‘000.00 pro Monat. Eine Tagessatzhöhe von CHF 30.00 scheint unter diesen Umständen angemessen. 20.9 Bedingter Vollzug Der Beschuldigte verfügt über keine Vorstrafen. Ihm wird daher der bedingte Vollzug gewährt (Art. 42 Abs. 1 aStGB), zumal ohnehin das Verschlechterungsverbot gilt (siehe oben, E. 6). Die Probezeit wird auf 2 Jahre bestimmt (Art. 44 StGB).