Auch die Umstände, dass der Beschuldigte während 20 Jahren selbstständig ein Unternehmen führte, bis zu 20 Personen beschäftigte, Gemeindepräsident in seiner Wohnsitzgemeinde und Mitglied der Steuerrekurskommission war (pag. 805), können nicht strafmindernd berücksichtigt werden. Der Beschuldigte gestand von Anfang an, das Schreiben vom 23. November 2011 verfasst zu haben. Dieses Geständnis erleichterte aber weder die Strafverfolgung noch zeugte es von Einsicht oder Reue. Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist neutral zu bewerten.