825 – 826). Die Kammer erachtet deshalb als erwiesen, dass mit dem «substanziellen Angebot» ein Geldbetrag im Sinne der Auszahlung eines dem Beschuldigten vorgängig versprochenen Vermittlungshonorars (Finding Fee) für das Zusammenführen des Geschädigten mit dem Geschäftspartner G.________ zu verstehen ist. 14.2 Drohung Das Kantonsgericht Schwyz hat den Privatkläger mit Urteil vom 23. Januar 2018 der versuchten Nötigung zusammengefasst wegen folgenden Sachverhalts schuldig gesprochen: Am 18. Oktober 2011 habe der Privatkläger an seinem Wohnort zum Beschuldigten sinngemäss gesagt, dieser würde es nicht überleben, wenn er