5: «Wegen diesem Sachverhalt […] ist der Privatkläger auch durch das Kantonsgericht Schwyz u.a. wegen versuchter Nötigung schuldig gesprochen worden […]»]; pag. 827: «Im Gegenteil wollte er immer die Akteneinsicht (vertraglich zugesichert), um über diese zu seiner ihm zustehenden Provision seiner eingebrachten Kunden zu kommen» [vergleiche mit pag. 718 Ziff.