8 bliebe ihm als einzige Alternative die Publikation aller seiner gesammelten Unterlagen (pag. 49). Die schriftliche Stellungnahme von E.________ vom 19. September 2018 entkräftet diese Aussagen nicht. Nicht nur erfolgte die Stellungnahme ohne Belehrung, ohne Gewährung von Teilnahmerechten und rund sieben Jahre nach den beschriebenen Ereignissen, was ihren Beweiswert erheblich schmälert. Auch der Inhalt der Stellungnahme scheint unglaubhaft.