Anmerkung der Kammer: der Beschuldigte] immer die Akteneinsicht (vertraglich zugesichert), um über diese zu seiner ihm zustehenden Provision seiner eingebrachten Kunden zu kommen», pag. 827). Ein Verlangen nach Akteneinsicht «unter Saldo aller Forderungen» macht daher keinen Sinn. E.________ gab des Weiteren in seiner Einvernahme vom 6. Mai 2014 an, der Beschuldigte habe nach eigenen Angaben gegenüber dem Privatkläger von einer «substanziellen Abgeltung oder Beteiligung» gesprochen (pag. 230 Z. 185 ff.), was nicht mit einer Forderung nach Akteneinsicht, wohl aber mit einer solchen nach einem Geldbetrag vereinbar ist.