Die Behauptung der Verteidigung, mit einem «substanziellen Angebot» sei Akteneinsicht gemeint gewesen, ist nicht nachvollziehbar. Allein schon der Wortlaut der Formulierung spricht gegen diese Annahme. Das Wort «substanziell» ergibt im Zusammenhang mit Akteneinsicht keinen Sinn. Falls mit einem «substanziellen» Angebot tatsächlich blosse Akteneinsicht gemeint sein soll, fragte sich, was denn ein «nicht substanzielles» Angebot wäre. Auch die verwendeten Wörter «Angebot» und «annehmen» sind nur schwer mit einem Verlangen nach Akteneinsicht in Einklang zu bringen.