7 14. Würdigung der Kammer 14.1 Substanzielles Angebot Die Kammer schliesst sich der überzeugenden Würdigung der Vorinstanz (pag. 676 – 679) vollumfänglich an. Es ist schlicht nicht ersichtlich, was mit einem «substanziellen Angebot» anderes als die Auszahlung eines dem Beschuldigten vorgängig versprochenen Vermittlungshonorars gemeint sein könnte.