10. Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorhandenen objektiven Beweismittel und Aussagen zutreffend zusammengefasst (pag. 656 – 676). Hierauf kann verwiesen werden. Gemäss dem im oberinstanzlichen Verfahren vom Beschuldigten zu den Akten gereichten (pag. 721 ff.) und beim Bundesgericht hängigen (pag. 789) Urteil des Kantonsgerichts Schwyz vom 23. Januar 2018 hat der Privatkläger zusammengefasst folgenden Sachverhalt verwirklicht: