_ auszuzahlen, ansonsten er sich gezwungen sehen würde, ein bereits vorbereitetes Pressedossier mit Inhalten, über welche lebenslängliche Geheimhaltungspflicht vereinbart wurde, an die inländische Presse sowie an ausgewählte internationale elektronische Medien weiterzuleiten. Der Privatkläger kam der Forderung des Beschuldigten, ihm ein substanzielles Angebot zu unterbreiten, nicht nach, weshalb der Nötigungserfolg ausblieb.