8. Anklagesachverhalt Der Anklagesachverhalt gemäss dem als Anklageschrift geltenden Strafbefehl vom 23. November 2015 lautet wie folgt: Der Beschuldigte, ehemaliger Vermittlungsagent des Unternehmens F.________ forderte den Geschädigten C.________, damaliger Eigentümer des vorgenannten Unternehmens, in einem Schreiben vom 23. Oktober 2011 auf, ihm bis am 31. Oktober 2011 ein „substanzielles Angebot“ im Sinne der Auszahlung eines ihm vorgängig versprochenen Vermittlungshonorars (Finding Fee) für das Zusammenführen des Geschädigten mit dem Geschäftspartner G._