4. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 21. August 2018, pag. 803) sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 20. August 2018, pag. 799 ff.) des Beschuldigten eingeholt. Der Beschuldigte reichte als Beilage zu seiner Berufungserklärung vom 15. Juni 2018 das Urteil des Kantonsgerichts Schwyz vom 23. Januar 2018 (pag. 721 ff.) zu den Akten. Der Privatkläger brachte daraufhin seine Beschwerde in Strafsachen vom 3. Mai 2018 gegen dieses Urteil (pag. 770 ff.) sowie die entsprechende Eingangsanzeige des Bundesgerichts (pag. 789) ein.