2 Zufolge personeller Zuteilung des bisherigen Verfahrensleiters, Oberrichter J. Bähler, an die Zivilabteilung per 1. Juli 2018 wurde die Verfahrensleitung Oberrichter Kiener übertragen (vgl. pag. 791). Mit Einverständnis des Privatklägers (pag. 769) wurde mit Verfügung vom 6. August 2018 die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag. 792). Mit Eingabe vom 6. September 2018 reichte der Beschuldigte fristgerecht eine schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 805 ff.).