12. Entschädigung der amtlichen Verteidigung Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung vor oberer Instanz wird gemäss der eingereichten Kostennote von Fürsprecher B.________ vom 18. September 2018 bestimmt. Entsprechend der Tragung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten ist die Beschuldigte verpflichtet, dem Kanton Bern die ihrem amtlichen Verteidiger ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und die Differenz zum vol-