Ihre Existenz ist somit gesichert ohne den Rückerhalt des beschlagnahmten ersparten Geldes. Im Übrigen verfügt die Beschuldigte über zahlreiche Verlustscheine (pag. 1684 f.), weshalb eine Verrechnung der Durchsetzung der staatlichen Forderung förderlich ist. Die Verrechnung der geschuldeten Verfahrenskosten mit beschlagnahmten Vermögenswerten ist gesetzlich vorgesehen und entspricht dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung staatlicher Forderungen. Die Verrechnung ist ein geeignetes Instrument, um die Geldforderungen mit sofortiger Wirkung durchzusetzen.