4 schlagnahme hätte überlassen müssen. Nur C.________ könne über einen obligatorischen Rechtstitel auf Auszahlung ihrer Rente inklusive Ergänzungsleistungen verfügen. Die beschlagnahmte Summe sei zumindest in jenem Umfang, der aus deren rentenrechtlichen Ansprüchen herrühre, an C.________ zurückzuerstatten. Im gleichen Umfang sei folglich auch auf die Verrechnung zu verzichten.