9. Vorbringen der Beschuldigten Die Verteidigung führte in ihrer Berufungsbegründung zusammengefasst aus, die Voraussetzungen für die Verrechnung des gesamten beschlagnahmten Vermögensbetrags mit den Verfahrenskosten seien nicht erfüllt. Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz habe nie eine rechtlich bindende Verpflichtung dazu bestanden, dass C.________ ihre eigenen rentenrechtlichen Ansprüche der Beschuldigten als deren Sparguthaben und damit mittelbar den Strafbehörden zur Be-