3 gaben vom 6. Januar 2017 ab dem Konto Nr. .________ lautend auf den Namen der Beschuldigten bei der PostFinance AG beschlagnahmt wurde (pag. 855 f.). Umstritten und zu prüfen ist die Rechtmässigkeit der durch die Vorinstanz verfügten Verrechnung der Verfahrenskosten, inklusive des rückforderbaren Teils der amtlichen Entschädigung des Verteidigers, mit dem beschlagnahmten Geldbetrag.