4. Legitimation C.________, die Tochter der Beschuldigten, ist nicht Partei im vorliegenden Berufungsverfahren. Soweit die Beschuldigte die Rückerstattung eines Geldbetrages an C.________ beantragt, ist sie persönlich nicht beschwert und auf die Berufung kann diesbezüglich nicht eingetreten werden.