2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der amtliche Verteidiger der Beschuldigten, Fürsprecher B.________, namens und im Auftrag der Beschuldigten am 23. März 2018 fristgerecht die Berufung an (pag. 1583). Mit Verfügung vom 22. Mai 2018 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegrünung zugestellt (pag. 1649 f.). Mit Berufungserklärung vom 12. Juni 2018 beschränkte die Beschuldigte die Berufung ausschliesslich auf die Kosten- und Entschädigungsfolgen bezüglich Ziffer VI.7. des erstinstanzlichen Urteils (pag.