Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten durch Fürsprecher B.________ wurde bestimmt auf CHF 13'713.00 (bis 31.12.2017) sowie CHF 3‘585.85 (ab 01.01.2018), insgesamt CHF 17‘298.85. Die Beschuldigte wurde verpflichtet, ¾ der ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 12‘974.15 zurückzuzahlen (vgl. pag. 1575 ff.). Weiter wurde insbesondere Folgendes verfügt (Ziff. VI.7., pag. 1580): Die Verfahrenskosten, welche auf den Schuldspruch entfallen, inklusive des rückforderbaren Teils der amtlichen Entschädigung von Fürsprecher B.________