1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 15. März 2018 wurde das Strafverfahren gegen A.________ (im Folgenden: Beschuldigte) wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121), angeblich begangen in der Zeit vom 01.01.2004 bis zum 14.03.2011 in Bern eingestellt. Von der Anschuldigung der Geldwäscherei wurde die Beschuldigte freigesprochen. Sie wurde hingegen der Widerhandlungen gegen das BetmG, begangen in der Zeit vom 15.03.2011 bis zum 20.03.2013, sowie der Urkundenfälschung schuldig erklärt.