37 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'390.00. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'000.00. III.