verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 2'500.00, ausmachend total CHF 20'000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 5'000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt.