und Überfahren einer Sicherheitslinie, 1.2 durch mehrmaliges starkes Abbremsen vor D.________, 1.3 durch weitere Überholmanöver von drei Motorrädern und einem Camper Van; 2. die auf den Freispruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten auf CHF 1'390.00 bestimmt und dem Kanton Bern auferlegt wurden; 3. A.________ eine Entschädigung von CHF 2'509.00 ausgerichtet wird. II.