Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 13. Oktober 2017 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 30. September 2016 in Innertkirchen/Meiringen, 1.1 durch Überholen von C.________ und Überfahren einer Sicherheitslinie, 1.2 durch mehrmaliges starkes Abbremsen vor D.__