Unter diesen Umständen wird von einem Nettoeinkommen der Ehefrau von monatlich rund CHF 6'000.00 ausgegangen und der Rest der angegebenen Einkünfte, ausmachend CHF 15'700.00, dem Beschuldigten zugeordnet. Abzüglich eines Pauschalabzugs (für Krankenkasse, Steuern) von 30% ergibt dies einen Betrag von CHF 10'990.00. Reduzierend zu berücksichtigen ist weiter ein Unterstützungsabzug für die Ehefrau von 15% auf der Differenz zwischen den beiden Monatseinkommen (CHF 10'990.00 [nach Pauschalabzug] abzüglich CHF 6'000.00), ausmachend rund CHF 749.00. Daraus ergäbe sich ein Grundtagessatz von CHF 340.00.