32 rerseits aus den Erträgen des beträchtlichen Vermögens. Das zuletzt angegebenen Monatseinkommen inklusive dasjenige seiner Ehefrau entspricht mit jährlich CHF 260'400.00 in etwa dem «Budget», das der Beschuldigte vor der Vorinstanz auf ca. CHF 250'000.00 geschätzt hat. Beim auf CHF 10'000.00 bezifferten Einkommen seiner Ehefrau dürfte es sich mithin um ihren Anteil am gemeinsamen Budget handeln. Wie hoch ihr darin enthaltenes Einkommen als Verwaltungsrätin ist, ist nicht bekannt.