Dies schliesse das Einkommen seiner Ehefrau als Verwaltungsrätin mit ein. Gemäss den Angaben des Beschuldigten im oberinstanzlich eingeholten Erhebungsformular vom 19. März 2018 (pag. 160 f.) beträgt sein aktuelles monatliches Nettoeinkommen CHF 10'000.00, dasjenige seiner Frau ebenfalls CHF 10'000.00 und die Renteneinkünfte belaufen sich auf CHF 1'700.00. Weiter ist im Formular vermerkt, dass keine genauen Zahlen zum Vermögen und den Liegenschaften bekannt seien, der Beschuldigte aber gemäss eigenen Angaben sehr vermögend sei. Das Einkommen des Beschuldigten setzt sich offenbar einerseits zusammen aus Einkünften aus Renten und seiner Erwerbstätigkeit für die Q.________AG, ande-