Er lebe vom Vermögen und dem restlichen Einkommen. Sein Einkommen bei der Q.________AG sei sehr gering – gemäss dem eingereichten Lohnausweis betrugen diese vor allem aus Verwaltungsratsentschädigungen bestehenden Nettoeinkünfte im Jahr 2016 CHF 83'381.00 (pag. 91). Er verfüge über ein beträchtliches Vermögen und mehrere Liegenschaften. Das steuerbare Vermögen schätzte der Beschuldigte auf CHF 10 bis 20 Millionen. Wie hoch der Vermögensertrag sei, könne er nicht genau sagen. Er habe mit seiner Ehefrau zusammen ein Budget von ca. CHF 250'000.00 inklusive Steuern. Dies schliesse das Einkommen seiner Ehefrau als Verwaltungsrätin mit ein.