30 tuation war indes auf sein eigenes verkehrswidriges Verhalten zurückzuführen, weil er zuvor seinen Fahrstreifen ohne jede Rücksicht auf die Kolonne vor ihm und den regen Gegenverkehr verliess und in Kauf nahm, nicht rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können. Insgesamt wirkt sich auch die subjektive Tatschwere erhöhend aus.