_ in Beschlag genommene Gegenfahrstreifen nicht frei von Gegenverkehr bleiben wird. Andererseits wusste er aufgrund der Motorradkolonne, die er links zu überholen begann, dass er wegen herannahendem Gegenverkehr nicht ohne Gefährdung der Motorradfahrer in der Kolonne würde ausweichen können. Indem der Beschuldigte gleichwohl überholte, missachtete er nicht einfach nur die Vorsicht, die ihm im Strassenverkehr oblag, sondern riskierte bewusst eine sehr gefährliche Situation und nahm die naheliegende Gefährdung fremder Interessen in Kauf. Er handelte völlig bedenkenlos und leichtfertig gegenüber fremden Rechtsgütern.