27 Sicherheit entgegenkommender Fahrzeuge und der zu überholenden Motorradfahrer in Kauf. Dies umso mehr, als für ihn völlig ungewiss war, ob er überhaupt rechtzeitig – geschweige denn unter Einhaltung der Sicherheitsabstände – wieder auf den rechten Fahrstreifen würde einbiegen können. Der Beschuldigte fuhr der Motorradgruppe lange Zeit hinterher und hatte erkannt, dass es sich dabei um eine geschlossene Kolonne handelte. Indem er sich in dieser Situation entschloss, auch gleich noch D.__